I. Allgemeines
II.VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner Ihrer Bestellungen, welche Sie auf der Uno Pizza Webseite aufgeben, ist der Betreiber des für Ihre Bestellung zuständigen Uno Pizza Stores. Dies kann ein Franchisenehmer oder die UP Gastro GmbH sein. Der Uno Pizza Store, welcher für den Kauf und die Lieferung der von Ihnen bestellten Produkte zuständig ist, wird im Rahmen Ihrer Bestellung auf der Uno Pizza Website genannt und bestimmt sich nach der Postleitzahl des Lieferortes für das jeweilige Liefergebiet.
III. Vertragsschluss
IV. PRODUKTE
Uno Pizzen und Salate enthalten keine Nüsse. Allerdings werden einige Zutaten in Produktionsstätten hergestellt, die Nüsse verarbeiten. Darüber hinaus enthalten einige der Eiscremes Nüsse. In Uno Stores herrscht ein reges Arbeitsklima und es besteht prinzipiell das Risiko der Kreuzkontamination von Belägen. Obwohl bei der Zubereitung der Uno Produkte äußerste Sorgfalt angewandt wird, kann es vorkommen, dass nicht sämtliche Knochen von Fleischprodukten entfernt worden sind. Oliven können zudem Kerne enthalten. Falls Sie gegen eine Zutat allergisch sind, bitten wir Sie, keine Waren bei uns zu bestellen sondern unsere Kundeninformation über zentral@uno-pizza.de für weitere Informationen zu kontaktieren.
V. Lieferung
Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Uno Pizza zugesagt werden muss.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Uno Pizza.
VI. Mängelhaftung
VII. Datenschutz/Jugendschutz
VIII. externe Links, Haftungsausschluss
Uno Pizza übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von Uno Pizza erreichbaren Internet-Seiten enthalten sind, sind ausschließlich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internetseiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.
IX. Anwendbares Recht
Sämtliche mit Uno Pizza geführten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz, wenn unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
XI. Regelungslücke
Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tatsächlich nicht geeinigt, so ist Uno Pizza unter Berücksichtigung und in Ergänzung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
XII. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so berührt es die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.